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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht

Vorsorge ist wichtig! Aber was ist richtig? Wie eine gute rechtzeitige Vorsorge aussieht, sollte jede*r wissen, vor allem auch, was sich hinter den Begriffen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht verbirgt. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die gerichtliche Bestimmung eines Betreuers vermeiden. Für eine gute, selbstbestimmte Vorsorge ist es nie zu früh, aber manchmal leider zu spät.
In diesem Vortrag werden alle Begriffe erläutert mit praktischen Bespielen und Vorschlägen zum Inhalt und zur Gestaltung. Personen des Vertrauens sollten mit den richtigen Kompetenzen ausgestattet sein, um Wünsche oder Erwartungen richtig umsetzen zu können. Oft bedarf es dazu notarieller Beurkundung, beispielsweise um Geldvermögen oder auch Immobilien im Pflegefall „handhaben“ zu können. Die empfohlenen Vorsorgeregelungen sollten nur zur Anwendung kommen können, wenn man seine Angelegenheiten gesundheitsbedingt (Unfall, Erkrankung) nicht mehr selbst regeln kann oder will. So kann jede*r für sich die „richtige Vorsorge“ auswählen.